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   BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03   

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BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03 (https://dejure.org/2004,30345)
BPatG, Entscheidung vom 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03 (https://dejure.org/2004,30345)
BPatG, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 25 W (pat) 187/03 (https://dejure.org/2004,30345)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr EuGH MarkenR 2004, 99, 108 Tz. 81 - KPN/Postkantoor; BGH MarkenR 2004, 39 - City-Service, MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).

    Jegliche Unterscheidungskraft fehlt einer Bezeichnung aber dann, wenn es sich um eine übliche Beschreibung konkreter Merkmale der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG handelt, oder aber, wenn es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder ein geläufiges Wort aus einer fremden Sprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH, MarkenR 2002.338 - Bar jeder Vernunft; MarkenR 2004, 39, 40 - cityservice).

    Als rein beschreibende Angabe fehlt einer solchen Marke dann aber grundsätzlich die erforderliche Unterscheidungskraft (BGH, MarkenR 2004, 39 - Cityservice).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZB 21/01

    "Westie-Kopf"; Bindungswirkung einer zurückverweisenden Entscheidung des

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl zur st Rspr EuGH MarkenR 2004, 99, 108 Tz. 81 - KPN/Postkantoor; BGH MarkenR 2004, 39 - City-Service, MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).

    Insoweit ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen (vgl zur st. Rspr. zB MarkenR 2004, 138, 139 - Westie-Kopf).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03
    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang ferner, dass nach der "Chiemsee"-Entscheidung des EuGH (GRUR 1999, 723) bei geografischen Herkunftsangaben wie sie in den Marken "Fichtelbergbahn" und "Rhein-Weser-Bahn" enthalten sind, grundsätzlich von einem weitergehenden Eintragungshindernis nach Art. 3 Abs. 1 c) MRL auszugehen ist als bis dahin in der deutschen Rechtsprechung zu § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG angenommen worden war.
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03
    Vielmehr steht der Umstand, dass sich dem Verkehr aufgrund einer verallgemeinernden Aussage die hiermit im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalte nicht ohne weiteres sofort erschließen (vgl BGH GRUR 2002, 884 -B-2 alloy), einem Verständnis als bloße Sachangabe - wie auch der Beurteilung als freihaltungsbedürftiger Sachbegriff - nicht entgegen (vgl für die Sammelbezeichnung "Bücher für eine bessere Welt" auch BGH MarkenR 2000, 330, 332; BGH MarkenR 2001, 408, 410 - INDIVIDUELLE; ferner BPatG MarkenR 2002, 201, 207 - BerlinCard - mwH).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03
    f) Aus den vorgenannten Gründen steht dem Verständnis der angemeldeten Bezeichnung als Sachangabe auch nicht entgegen, dass diese lexikalisch nicht als Sachbegriff nachweisbar ist (vgl z.B. BGH GRUR 2001, 1151, 1552 - marktfrisch).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.1997 - 1 U 101/97

    Streit über das Zustehen eines Urheberrechts an einem Bauwerk; Anforderungen an

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03
    h) Soweit (Wort-)Marken mit einem beschreibenden Inhalt wie z.B. "City Runner", "City -Xpress" bzw. "Fichtelbergbahn" oder "Rhein-Weser-Bahn" zur Eintragung in das Markenregister gelangt sind - worauf die Anmelderin hinweist -, entfalten diese Eintragungen keine Bindungswirkung für die Entscheidung des Senats (BGH, GRUR 1999, 420 - K-SÜD; für den Gemeinschaftsmarkenbereich vgl. EuG MarkenR 2002, 600, 603, Tz 55 u 56 - ELLOS).
  • BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99

    "B-2 alloy"; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03
    Vielmehr steht der Umstand, dass sich dem Verkehr aufgrund einer verallgemeinernden Aussage die hiermit im Einzelfall repräsentierten tatsächlichen Inhalte nicht ohne weiteres sofort erschließen (vgl BGH GRUR 2002, 884 -B-2 alloy), einem Verständnis als bloße Sachangabe - wie auch der Beurteilung als freihaltungsbedürftiger Sachbegriff - nicht entgegen (vgl für die Sammelbezeichnung "Bücher für eine bessere Welt" auch BGH MarkenR 2000, 330, 332; BGH MarkenR 2001, 408, 410 - INDIVIDUELLE; ferner BPatG MarkenR 2002, 201, 207 - BerlinCard - mwH).
  • BPatG, 12.05.2004 - 26 W (pat) 169/03
    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03
    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Zeichenteil "Bahn" als ausschließlicher Hinweis auf die Anmelderin gewertet wird (so auch BPatG, 26 W (pat) 169/03 v. 12.05.2004 - RegionalBahn).
  • BGH, 02.07.1992 - I ZR 250/90

    "Volksbank"; Kennzeichnungsschutz kraft Verkehrsgeltung an der Bezeichnung

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03
    Solche Umstände könnten allenfalls hinsichtlich einer - hier nicht geltend gemachten - Verkehrsdurchsetzung eine Rolle spielen, allerdings rechtfertigen selbst marktmäßige Vorrang- oder gar Alleinstellungen für sich noch keinen kennzeichenrechtlichen Schutz (vgl. BGH GRUR 1992, 865 - Volksbank).
  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

    Auszug aus BPatG, 12.10.2004 - 25 W (pat) 187/03
    Denn das Eintragungshindernis einer fehlenden Unterscheidungskraft kann sich nicht nur aus dem Bezug des Zeichens zu der Ware oder Dienstleistung selbst ergeben, sondern auch daraus, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH MarkenR 2002, 338, 340 - Bar jeder Vernunft; BGH MarkenR 2003, 148, 149 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 127/01

    Kein Markenschutz bei fehlender Unterscheidungskraft - BerlinCard

  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

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